In Deutschland zählt der AXA Versicherungen Konzern zu den führenden Versicherungsunternehmen. Als Dienstleiste bürgt er für die Zufriedenheit seiner Kunden. Zu den Hauptgeschäften des Unternehmens gehören die Schadens- und Unfallversicherungen, Lebens- und Krankenversicherungen sowie die Palette der Altersversicherungen. Ebenfalls im Programm Vermögensanlagen und Finanzierungen. Jeder kann sich bei der AXA versichern. Die Gesellschaft bietet im Rahmen der vorgenannten Geschäftszweige auch per Telefon und Internet seine Dienste an. Im puncto Service und dass der Kunde sofort einen Ansprechpartner hat, dient das AXA Kundenzentrum (AXA Customer Care Center) unter einer bundesweit einheitlichen Telefonnummer. Die geschulten Mitarbeiter im Callcenter sind rund um die Uhr für Versicherungsfragen erreichbar. Dieses beispielhafte Modell wurde von der Universität St. Gallen in der Schweiz mit dem Preis „Best Practice Company) prämiert.

Auch im Internet kann sich der Versicherungswillige seine Versicherung aussuchen. Um die eigenen Hinterbliebenen zu versorgen, gibt es die Lebensversicherung. Hierbei werden zwei Unterscheidungen gemacht. Es gibt die Kapitallebensversicherung, die in einer festgelegten Laufzeit mit monatlichen Raten angespart und am Ende der Laufzeit mit Zins und Zinseszins und Gewinnbeteiligung ausgezahlt wird. Die zweite Lebensversicherung ist eine Risikolebensversicherung. Hierbei wird nur im Falle des Todes die abgeschlossene Versicherungssumme an den Begünstigten der Versicherung ausgezahlt. Die monatlichen Raten sind bei dieser Form von Versicherung wesentlich niedriger als bei der Kapitallebensversicherung, denn sie wird nicht an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.

Die Haftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die der Versicherte bei fremden Menschen macht. Das heißt, wenn er zum Beispiel den kostbaren Teppich beim Nachbarn mit Zigarettenglut aus Versehen verbrennt. Eigentlich ist jeder Schaden, den der Versicherte nicht vorsätzlich einem anderen Menschen oder deren Gegenständen zufügt, bis zu der vertraglich festgelegten Haftungssumme gedeckt.