Erwerbsunfähigkeitsrente auch bei Berufsunfähigkeit?
Die gesetzliche Rentenversicherung hat ihre Leistungen vor einigen Jahren drastisch eingeschränkt. Das gilt vor allem für den Bereich der Berufsunfähigkeit. Statt einer Berufsunfähigkeitsrente gibt es heute nur noch eine Art Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Nachteile für die Versicherten sind gravierend.
“Wir sichern Generationen” steht auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung Bund. So nennt sich die ehemalige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nach dem Zusammenschluss mit anderen gesetzlichen Rentenversicherern. Was bei dem Leitspruch der Deutschen Rentenversicherung nicht zum Ausdruck kommt ist: Welche Generationen werden eigentlich gesichert? Geht es nämlich um eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente, dann sind die Leistungen höchst unterschiedlich auf die Generationen verteilt. Private Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit werden daher immer wichtiger.
Erwerbsunfähigkeitsrente oder Berufsunfähigkeitsrente?
Einen Anspruch auf eine absichernde Berufsunfähigkeitsrente hat nämlich nur noch die ältere Generation. Genau genommen sind es diejenigen, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden. Alle jüngeren Arbeitnehmer – also die Mehrheit – schauen weitgehend in die Röhre. Sie können allenfalls noch eine Erwerbsunfähigkeitsrente, welche die Deutsche Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente nennt, ergattern. Und genau in den Begrifflichkeiten “Beruf” und “Erwerb” liegt der entscheidende Unterschied. Kann der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden, wird eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Aber die gibt es ja vom Staat nicht mehr. Liegt eine Beeinträchtigung bei der Erwerbsfähigkeit vor, die ja alle Tätigkeiten betrifft, dann wird diese Erwerbsminderungs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente unter Umständen gezahlt.
Sichert Erwerbsunfähigkeitsrente Generationen?
Aber wann ist man eigentlich erwerbsunfähig und damit berechtigt, eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten? Die Einschränkung muss so gravierend sein, dass auch einfachste Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können. Ist das nicht der Fall, wird auch keine Erwerbsminderungsrente gezahlt. So kann der Ingenieur im Pförtnerhäuschen landen und der Arzt sich unter Umständen einer Putzkolonne anschließen. Nur wenn auch diese und andere einfache Tätigkeiten nicht in Frage kommen, fließt die Rente an die “Jüngeren”. Die älteren Arbeitnehmer dagegen erhalten eine Berufsunfähigkeitsrente und müssen keine anderen Tätigkeiten aufnehmen. Sie haben den Vorteil der frühen Geburt. So werden Generationen gesichert.

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