Ihr Versicherungsmakler Kassel berät Sie am heutigen Dienstag: Durch eine kleine Unaufmerksamkeit ist es schnell geschehen. Man fährt gegen ein parkendes Fahrzeug oder gegen eine Fahrbahnbegrenzung. Entfernt sich der Autofahrer dann vor Eintreffen der Polizei vom Unfallort, riskiert er den Vollkaskoschutz seiner Kfz-Versicherung. Es ist nicht damit getan, das betroffene Fahrzeug, mit den Fahrzeugpapieren, am Unfallort zu lassen. Zu diesem Entschluss kam das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 5 U 424/08). Ein Autofahrer war in der Nacht mit seinem Fahrzeug von der Straße abgekommen und gegen eine Grundstücksmauer gefahren. Er zog sich dabei an den Armen und am Kopf erhebliche Verletzungen zu. Dennoch entfernte er sich vor Eintreffen der Polizei und Krankenwagen von der Unfallstelle. Seinen Wagen mitsamt den Papieren ließ er zurück. Einen Tag später ging der Autofahrer zum Arzt und meldete den Unfall bei der zuständigen Polizeidienststelle. Da der Mann sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte, wollte seine Kfz-Vollkaskoversicherung die Kosten, für den Schaden am Fahrzeug, nicht übernehmen. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass der Fahrer seine Aufklärungspflicht vorsätzlich verletzt habe. Somit bestehe, wie vertraglich festgehalten, kein Versicherungsschutz. Der Autofahrer gab sich mit dieser Aussage nicht zufrieden und klagte auf eine vollständige Kostenübernahme. Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies die Klage jedoch ab. Das Gericht war der Ansicht, dass der Mann bis zum Eintreffen der Polizei, der Aufnahme seiner Personalien und zur Überprüfung des Unfallhergangs an der Unfallstelle hätte bleiben müssen. An dieser Stelle hätte auch geklärt werden müssen, ob der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Die angeführte Schuldunfähigkeit, aufgrund eines angeblichen Unfallschocks, sah das Gericht nicht. Er muss die Überprüfung des Unfallhergangs ermöglichen. Es sei keine Alternative nur die Fahrzeugpapiere am Unfallort zu lassen und die Kfz-Kaskoversicherung muss dementsprechend auch nicht für den Schaden aufkommen.

 

Wir hoffen Ihnen einen kleinen Rat gegeben zu haben. Ihr Versicherungsmakler Kassel - Ihr Partner bei allen Versicherungsfragen